Werbegesetze
Leider dürfen wir nach den neuesten Werbegesetzen keine detaillierten Angaben zur Colon-Hydro-Therapie (CHT) machen, weil der wissenschaftliche Nachweis fehlt (unbezahlbar für uns). Wir dürfen außerhalb von Fachkreisen nicht mehr wahrheitsgemäß informieren, sowie Patientenberichte, Vergleichsfotos vorher/nachher, usw. zeigen.
Eine Nichtbeachtung, sowie Formfehler auf den Webseiten machen sich deshalb viele Abmahngesellschaften zunutze. Es geht hier durch Abmahnungen nicht um kleine Beträge, sie reichen bis zu 250.000 Euro, ersatzweise 1/2 Jahr Haft.
Wir müssten für die Anwendung der CHT für jede einzelne Erkrankung den wissenschaftlichen Nachweis erbringen. Niemand von uns Colon-Hydro-Therapeuten kann mal eben 100.000.000 Euro aus der Tasche zaubern.
Hans-Dieter Bach sagte einmal:
Der wissenschaftliche Nachweis ist gesammeltes Wissen mit fest umrissenen Grenzen zur Unwissenheit. Diese Grenzen verschieben sich täglich. Und je mehr wir wissen, desto häufiger stellen wir fest, wie unwissend wir doch sind.
Diese ist festgeschrieben als Vereinssatzung. Jedes Mitglied erhält bei Eintritt in den Verband diese Satzung ausgehändigt. Sie kann auch nachträglich bei dem Verbandsvorsitzenden angefordert werden.
Wir wollen uneigennützig die Colon-Hydro-Therapie unter der Bevölkerung verbreiten, die Anwendung lehren, die Erfolge - soweit wir noch dürfen - veröffentlichen, sowie die Wirkungsweise und Grenzen weiter erforschen.
Durch Vorträge in Volkshochschulen, Kolpinghäusern, Seminare, Öffentlichkeitsarbeit, sowie der Verbreitung von Schriften und Büchern, wie z.B. in Naturheil-Zeitschriften, Zeitungen oder Sachbüchern.
Durch die Veröffentlichung von Ernährungsrichtlinien, durch Elektro-Akupunktur (EAT), Bioelektrische-Funktions-Diagnose (BFD) Vega-Filter-Verfahren usw., durch schul-medizinische Bluttests usw.
Durch die Anleitung zur sportlichen Betätigung, sowie Formen der Darmpflege und des Darmfloraaufbaues, z.B. nach Antibiotikagaben.
Durch die Beratung von Patienten, z.B. keine Körnerprodukte bei Divertikel usw.
Durch die Beratung von Colon-Hydro-Therapeuten telefonisch oder per EMail.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
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Gründung des Verbandes
Der Verband wurde am 31. Juli 2005 in Remscheid gegründet.